Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 17.04.2002

Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2002 - VII ZR 252/01   

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https://dejure.org/2002,3470
BGH, 04.04.2002 - VII ZR 252/01 (https://dejure.org/2002,3470)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01 (https://dejure.org/2002,3470)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2002 - VII ZR 252/01 (https://dejure.org/2002,3470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Revision - Ansetzen eines Druckzuschlags in der einfachen Höhe der Mängelbeseitigungskosten

  • Judicialis

    BGB § 641 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 641 Abs. 3
    Höhe des Druckzuschlages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht und Druckzuschlag im Annahmeverzg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie hoch ist das Leistungsverweigerungsrecht bei Annahmeverzug mit der Mängelbehebung? (IBR 2002, 361)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2565 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1025
  • NZBau 2002, 383
  • BauR 2002, 1403
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 04.04.2002 - VII ZR 252/01
    Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 26 Nr. 7 EGZPO, § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2018 - 8 U 55/17

    VOB-Vertrag: Einrede des nichterfüllten Vertrags wegen Sachmängeln bei

    Denn gegenüber einem Werkunternehmer, der zur Beseitigung der Mängel bereit und erklärtermaßen willens ist, bedarf es eines Druckzuschlags nicht, wenn die Mangelbeseitigung bislang am Verhalten des Bestellers scheitert (BGH, Beschluss vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01 - ; Kniffka, a.a.O., 5.Teil Rn. 261 f.).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 117/08

    Werkvertrag: Verzug mit der Annahme der Nachbesserung bei Irrtum über die

    Im Annahmeverzug kann der Beklagte in der Regel nicht ein Mehrfaches an Mängelbeseitigungskosten zurückhalten, sondern nur den einfachen Betrag (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2002 - VII ZR 252/01, NZBau 2002, 383).
  • OLG Schleswig, 10.12.2021 - 1 U 64/20

    Fälligkeit des Werklohns: Fiktive Abnahme; Zurückbehaltungsrecht des Bestellers

    (2) Der Verzug zur Annahme der Mangelbeseitigung führt nur dazu, dass der Besteller nur noch den Betrag der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten ohne Druckzuschlag zurückhalten darf (BGH, Beschluss vom 04.04.2002, VII ZR 252/01 bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2018, 8 U 55/17, Rn. 74 bei juris; OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005, 14 U 129/03, Rn. 16 bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003, 23 U 87/02, Rn. 27 bei juris, OLG Schleswig, Urteil vom 23.06.2000, 1 U 165/99, Rn. 8 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11

    Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!

    Dabei ist im Hinblick auf den Annahmeverzug der Beklagten - insoweit abweichend von § 641 Abs. 3 BGB - bei der Höhe des Zurückbehaltungsrechts der Beklagten bis zur Beseitigung der o.a. Mängel im Wege der Nacherfüllung durch die Klägerin nur der einfache Betrag der Mängelbeseitigungskosten zugrundezulegen (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2002, VII ZR 252/01, BauR 2002, 1403; OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005, 14 U 129/03, BauR 2006, 1316; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 3008 mwN in Fn 86; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 169).
  • OLG Celle, 17.02.2004 - 16 U 141/03

    Annahmeverzug eines Auftraggebers mit der Mängelbeseitigung; Zahlung des (vollen)

    Der Auftraggeber, der mit der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug geraten ist, hat sein Recht, einen Druckzuschlag zu beanspruchen, unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verwirkt (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl., § 641, Rn. 12, u. a. mit Hinw. auf BGH NJW-RR 2002, 1025, insow.
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2015 - 8 U 117/12

    VOB-Vertrag: Sittenwidrigkeit eines im Rahmen eines Detailpauschalpreisvertrags

    Denn gegenüber einem leistungswilligen Werkunternehmer, der zur Beseitigung der Mängel bereit und erklärtermaßen willens ist, bedarf es eines Druckzuschlags nicht, wenn die Mängelbeseitigung bislang am Verhalten des Bestellers scheitert (BGH, Beschluss vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01 - = NJW-RR 2002, 1025; OLG Düsseldorf BauR 2013, 107 = juris Rn. 71 und 87; OLG Celle BauR 2006, 1316 = juris Rn. 15 f.; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil Rn. 261 f.).
  • OLG Celle, 13.01.2005 - 14 U 129/03

    Zulassung eines neuen Vortrags im Berufungsverfahren im Falle einer fehlenden

    Dieser Annahmeverzug des Beklagten lässt zwar nicht das Zurückbehaltungsrecht wegen des Mängelbeseitigungsanspruches gänzlich entfallen, es reduziert sich der Höhe nach jedoch auf den einfachen Wert der erforderlichen Nachbesserungskosten (vgl. OLG Celle - 16. Zivilsenat - BauR 2004, 884 = NZBau 2004, 328 = IBR 2004, 242; OLG München BauR 2002, 1403 = IBR 2002, 361 - Revision dagegen vom BGH nicht angenommen - VII ZR 252/01 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86 ff.).
  • OLG Jena, 08.01.2015 - 1 U 268/13

    Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen!

    Aufgrund des vorliegenden Gläubigerverzugs der Klägerin mit der von der Beklagten zu 2 angebotenen Mängelbeseitigung ist abweichend von § 641 Abs. 3 BGB nur der einfache Druckzuschlag anzusetzen (BGH, Beschluss vom 4. April 2002 - VII ZR 252/01, NJW-RR 2002, 1025).
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 194/11

    TGA-Auftragnehmer darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen!

    Ein solcher führt in der Regel dazu, dass der jeweilige Beklagte nicht ein Mehrfaches an Mängelbeseitigungskosten zurückhalten kann, sondern nur den einfachen Betrag (BGH, NZBau 2002, 383; BGH, Beschluss vom 22.07.2010, VII ZR 117/08, Rz. 11, zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 17.04.2019 - 6 O 125/18

    Werklohnklage des Bauunternehmers: Verweisung des Auftragnehmers auf Minderung

    Denn gegenüber einem Werkunternehmer, der zur Beseitigung der Mängel bereit und erklärtermaßen willens ist, bedarf es eines Druckzuschlags nicht, wenn die Mangelbeseitigung bislang am Verhalten des Bestellers scheitert (BGH, Beschluss vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01, NJW-RR 2002, 1025; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, 5.Teil Rn. 262).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6443
OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. April 2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsverweigerungsrecht aufgrund der Verjährungseinrede; Rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung; Verjährungsbeginn mit der Entstehung des Anspruchs; Maßgeblichkeit des Fälligkeitszeitpunkts für die Anspruchsentstehung; Verhandlungen über den Abschluss einer ...

  • Judicialis

    BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § ... 188 Abs. 2 Fall 1; ; BGB § 196; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 2; ; BGB § 197; ; BGB § 198; ; BGB § 201; ; VOB/B § 16 Nr. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 1; ; HGB § 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Verjährung von bauvertraglichen Ansprüchen; Zustellung "demnächst" gemäß § 270 Abs. 3 ZPO a.F.

  • ibr-online

    Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1025
  • NZBau 2002, 452
  • BauR 2002, 1295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Für die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung kommt es deshalb nicht allein auf die Einreichung der Schlussrechnung, sondern auf den nach § 16 Nr. 2 VOB/B zu bestimmenden Fälligkeitszeitpunkt an (BGH NJW 1982, 1815; NJW 1968, 1962).

    Wirtschaftliche Unternehmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind jedoch nur solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    Das ist beispielsweise bei einer Anlage zur Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung nicht der Fall, weil die Versorgung mit Wasser oder die Beseitigung von Abwässern durch eine von der Gemeinde errichtete und unterhaltene Anlage eine rein öffentlich-rechtliche gemeinnützige Aufgabe ist (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    bb) Ohne Rücksicht auf eine etwaige wirtschaftliche Zielsetzung fehlt der Beklagten allein deshalb der Charakter eines Gewerbebetriebs, weil die Aufgabe der Abwasserbeseitigung, welche die Bauleistungen der Klägerin zum Gegenstand haben, öffentlichrechtlicher, gemeinnütziger Art sind und nicht von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938 f.).

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Eine solche Tätigkeit ist keine Gewerbeausübung (BGH NJW 1970, 938 f.).

    Wirtschaftliche Unternehmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind jedoch nur solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    Das ist beispielsweise bei einer Anlage zur Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung nicht der Fall, weil die Versorgung mit Wasser oder die Beseitigung von Abwässern durch eine von der Gemeinde errichtete und unterhaltene Anlage eine rein öffentlich-rechtliche gemeinnützige Aufgabe ist (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    bb) Ohne Rücksicht auf eine etwaige wirtschaftliche Zielsetzung fehlt der Beklagten allein deshalb der Charakter eines Gewerbebetriebs, weil die Aufgabe der Abwasserbeseitigung, welche die Bauleistungen der Klägerin zum Gegenstand haben, öffentlichrechtlicher, gemeinnütziger Art sind und nicht von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938 f.).

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Verzögerungen von weniger als zwei Wochen sind geringfügig und für eine Partei unschädlich (BGH NJW 1993, 2811 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn der Kläger im Sinne größtmöglicher Beschleunigung zu wirken hat, um eine Zustellung demnächst im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO zu erreichen (BGH NJW 1993, 2811).

    Daher hat bei der Beurteilung, ob die Zustellung demnächst erfolgt ist, die bis zum Eingang der Zahlungsaufforderung verstrichene Zeit außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 1993, 2811 f.).

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Das ist ihm im Rahmen einer angemessenen Fristenkontrolle zumutbar und mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange der Gegenpartei unerlässlich (BGH NJW 1978, 215 f.).

    Selbst wenn man der Klägerin eine Einreichung der Klage kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2000 zubilligt, hätte sie spätestens binnen drei Wochen die Sache bei Gericht in Erinnerung bringen müssen (BGH NJW 1978, 215 f.).

  • BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66

    Beginn der Verjährungsfrist für Schlußzahlung des Werklohns

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Für die Verjährung maßgebend ist aber erst der Zeitpunkt der Fälligkeit (BGH NJW 1968, 1962).

    Für die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung kommt es deshalb nicht allein auf die Einreichung der Schlussrechnung, sondern auf den nach § 16 Nr. 2 VOB/B zu bestimmenden Fälligkeitszeitpunkt an (BGH NJW 1982, 1815; NJW 1968, 1962).

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Es kommt vielmehr darauf an, aus welchen Geschäften die zu beurteilenden Ansprüche hergeleitet werden, ob diese ganz oder jedenfalls im Wesentlichen aus handwerklicher Arbeit herrühren (BGHZ 39, 255, 259= NJW 1963, 1398 f.).

    In diesem Fall müssen sie notwendig eine größere oder geringere Zahl handwerklich ausgebildeter Kräfte beschäftigen, um die ihnen übertragenen Arbeiten ausführen zu können (BGHZ 39, 255, 259 f.).

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Umgekehrt ist eine Verzögerung von mehr als zwei Wochen als nicht mehr geringfügig zu bewerten (BGH NJW 1986, 1347; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 270 Rn. 7).
  • BGH, 18.01.1968 - VII ZR 101/65

    Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    aa) Als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 BGB ist jeder berufsmäßige Geschäftsbetrieb zu verstehen, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht ist (BGH NJW 1968, 639).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Daher darf die Zwei-Wochen-Frist grundsätzlich erst vom Zeitpunkt des Eingangs der Zahlungsaufforderung berechnet werden (BVerfG NJW 2001, 1125 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 12 U 63/03

    Formfreie Einziehung und Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils; maßgebliche

    Nach Anforderung muss er jedoch unverzüglich, also regelmäßig binnen zwei Wochen, einzahlen (BGH NJW 1986, 1347, 1348; siehe weiterhin KG Berlin KGR 2000, 233; OLG Stuttgart OLGR 2000, 297; OLG Hamm Schaden-Praxis 2000, 357; OLG Schleswig OLGR 2001, 213; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1025; OLG Koblenz VersR 2002, 175).
  • OLG Köln, 03.09.2010 - 20 U 1/10

    Wirksamkeit einer Ausschlussfrist in Altfällen

    Eine Klage ist nicht mehr demnächst zugestellt, wenn der Kläger, den keine gerichtliche Aufforderung zur Einzahlung eines Gebührenvorschusses erreicht, es versäumt, binnen drei Wochen nach Ablauf der Verjährungsfrist bei dem Gericht Rückfrage über die Behandlung der Klage zu halten (OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1025; vgl. Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 Rdnr. 60 mwN).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 5 U 84/18

    Frist für Geltendmachung von Beschlussmängeln bei Personengesellschaften

    Dabei hat die bis zum Eingang der Zahlungsaufforderung verstrichene Zeit außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, NJW 1993, 2811; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002 1025, 1027).
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